E-Rechnungspflicht 2025–2028: Fristen, Regeln und was Unternehmen beachten müssen

Zusammenfassung:
Seit 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise zur Pflicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Rechnungsprozesse zu digitalisieren, Umsatzsteuerbetrug zu reduzieren und Unternehmen langfristig effizientere Buchhaltungsprozesse zu ermöglichen. Dieser Artikel erklärt, was eine E-Rechnung ist, welche Fristen gelten und worauf Unternehmen bei der Umstellung achten müssen.

E-Rechnungspflicht in Deutschland: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen schreitet auch im Steuerrecht voran. Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz wurde eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen eingeführt.

Die Regelungen zur elektronischen Rechnung wurden dabei im § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) angepasst. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Anforderungen für Unternehmen in Deutschland. 

Wichtig: Die Einführung erfolgt schrittweise mit Übergangsfristen, damit Unternehmen ausreichend Zeit für die technische Umstellung haben.

Was ist eine E-Rechnung?

Viele Unternehmer glauben, eine Rechnung als PDF per E-Mail sei bereits eine elektronische Rechnung. Das stimmt steuerrechtlich nicht.

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes muss:

  • in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen
  • maschinell auswertbar sein
  • automatisch von Software verarbeitet werden können 

Typische Formate sind zum Beispiel:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (XML-basierte Hybridrechnung als PDF)

Der entscheidende Unterschied:
Die eigentlichen Rechnungsdaten liegen in einer strukturieren XML-Struktur, nicht nur als visuelles Dokument.

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Die Pflicht gilt grundsätzlich für:

  • alle Unternehmen in Deutschland
  • bei Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B)
  • bei steuerbaren Umsätzen im Inland

Nicht betroffen sind in der Regel:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen
  • Fahrkarten

Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen zwar E-Rechnungen empfangen können, sind aber grundsätzlich nicht verpflichtet selbst E-Rechnungen auszustellen

Zeitplan der E-Rechnungspflicht

Die Einführung erfolgt in mehreren Stufen.

1. Januar 2025 – Empfangspflicht

Seit diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten

Das bedeutet beispielsweise:

  • ein geeignetes Rechnungs- oder Buchhaltungssystem
  • strukturierte Rechnungsformate verarbeiten können
  • digitale Archivierung ermöglichen

2025 bis 2026 – Übergangsphase

In diesen Jahren gelten noch erleichterte Regeln:

  • Papierrechnungen sind weiterhin möglich
  • PDF-Rechnungen sind weiterhin erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers) 

Unternehmen können jedoch bereits freiwillig auf E-Rechnungen umstellen.

Ab 2027 – Pflicht für größere Unternehmen

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ihre Rechnungen im B2B-Bereich elektronisch ausstellen. Das bedeutet auch für den Empfänger, dass er spätestens jetzt E-Rechnungen von Unternehmen wie bspw. der Telekom bekommen wird und diese verarbeiten muss.

Ab 2028 – vollständige Pflicht

Spätestens ab 1. Januar 2028 gilt:

➡️ Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden und empfangen können.

Papier- oder reine PDF-Rechnungen ohne (ZUGFeRD-Format) sind dann im B2B-Bereich grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Warum führt der Gesetzgeber die E-Rechnung ein?

Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung verfolgt mehrere Ziele:

Digitalisierung der Buchhaltung

Automatisierte Verarbeitung reduziert manuellen Aufwand und Fehler.

Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug

Elektronische Rechnungsdaten können künftig leichter kontrolliert werden.

Vorbereitung auf EU-Meldesysteme

Langfristig soll ein digitales Meldesystem für Umsatzsteuertransaktionen entstehen.

Worauf Unternehmen jetzt achten sollten

Auch wenn die vollständige Pflicht erst später greift, sollten Unternehmen frühzeitig handeln.

Wichtige Punkte:

1. Rechnungssoftware prüfen
Kann das System strukturierte Rechnungsformate erzeugen und empfangen?

2. Archivierung sicherstellen
E-Rechnungen müssen unveränderbar gespeichert werden.

3. Prozesse anpassen
Rechnungseingang, Buchhaltung und Freigaben müssen digital funktionieren.

4. Mitarbeitende schulen
Neue Formate und Abläufe müssen verstanden werden.

Welche Rolle moderne Buchhaltungssoftware spielt

Die Einführung der E-Rechnungspflicht zeigt deutlich, wie wichtig digitale Buchhaltungssysteme werden.

Eine moderne Software sollte beispielsweise:

  • E-Rechnungen automatisch erzeugen
  • XRechnung und ZUGFeRD unterstützen
  • Rechnungen GoBD-konform archivieren
  • Eingehende E-Rechnungen automatisch auslesen
  • Daten direkt für die Buchhaltung aufbereiten

Gerade für kleine Unternehmen kann eine integrierte Lösung viel Zeit sparen, weil Rechnungsstellung, Dokumentenarchiv und Buchhaltung direkt miteinander verbunden sind.

Fazit

Die E-Rechnung wird in den kommenden Jahren zum neuen Standard im Geschäftsverkehr.

Auch wenn Übergangsfristen bestehen, lohnt es sich für Unternehmen, frühzeitig auf elektronische Rechnungsprozesse umzusteigen. Die Umstellung reduziert langfristig manuellen Aufwand, verbessert die Datenqualität und erleichtert steuerliche Prozesse.

Unternehmen, die bereits heute auf digitale Rechnungs- und Buchhaltungssysteme setzen, sind für die kommenden gesetzlichen Anforderungen deutlich besser vorbereitet.

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